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Bayern und sein Bier
Verkündung Bayerisches Reinheitsgebot
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Verkündung Bayerisches Reinheitsgebot


Verkündung Bayerisches Reinheitsgebot

Im Jahr 1516 wurde das wohl älteste Lebensmittelgesetz der Welt in Ingolstadt erlassen. Dies hat bis heute noch Gültigkeit und legt fest, dass zur Herstellung des Bayerischen Bieres lediglich Hopfen, Gerste und Wasser verwendet werden dürfen.
Diese Verkündung wird in Ingolstadt wieder inszeniert. So gab es nach dem am 30. April 2004 stattgefundenen Tourismuskongress Bayerische Bierstraße eine erste feierliche Verkündungszeremonie. Herr Peter Wackerl, Leiter der Abteilung Markt und Ernährungswirtschaft am Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wünschte den Initiatoren der Bayerischen Bierstraße für die Zukunft das Beste.

Die Verkündung des Bayerischen Reinheitsgebotes für Bier wurde von Mai bis Oktober täglich um 12:00 Uhr im Innenhof des Neuen Schlosses in Ingolstadt inszeniert. Auch im Jahr 2005 wird die gemeinschaftliche Aktion von IN-City, dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, Kreisstelle Ingolstadt, der IFG Ingolstadt GmbH Tourismuszentrale sowie der Ingolstädter Brauereien fortgeführt und als Bestandteil der Bayerischen Bierstraße und des touristischen Angebotes in Ingolstadt etabliert werden.

Brigitte Fuchs und Peter Wackerl

Verkündung des Reinheitsgebotes